Projekt-Leitung - UKB - Unternehmensberatung Klaus Bielke

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Verbesserung
Sie wünschen sich Veränderungen in Ihrem Unternehem. Sie haben den festen Willen Arbeitsschritte zum Wohl Ihrer Belegschaft zu ändern.

 

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Sie suchen jetzt einen
verlässlichen, loyalen, erfahrenen und generalistisch denkenden Projekt-Leiter. Er soll für Sie die notwendigen Schritte einleiten, und sich in der DIN 69901, Teil 1 bis Teil 5, auskennen.

Zeit
Doch es mangelt Ihnen an der Zeit, dass Projekt anzugehen und zu starten.




Funktion Projekt-Leiter
Die Beschreibung meiner Leistung für Sie entlehne ich dem § 1 und § 3 Leistungs und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau und Immobilienwirtschaft

§ 1 Anwendungsbereich

(4) Leistungen der Projektleitung sind Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers (Projektmanagers) für den Bauherrn (Auftraggeber) bei der Realisierung eines Projekts in Organisations-, Entscheidungs- und Durchsetzungsfunktion (Linienfunktion), wie sie in § 3 definiert sind.

§ 3 Leistungsbild Projektleitung
( 1) Zu Leistungen der Projektleitung gehören - soweit die Vertragsparteien keine anderweitige Festlegung treffen - folgende Grundleistungen:
a) Rechtzeitiges Herbeiführen bzw. Treffen der erforderlichen Entscheidungen sowohl hinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standard und Gestaltung als auch hinsichtlich Organisation, Qualität, Kosten, Terminen sowie Verträgen und Versicherungen;
b) Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen und Vollziehen der Verträge unter Wahrung der Rechte und Pflichten des Auftraggebers in dessen Namen;
c) Herbeiführen der erforderlichen Genehmigungen, Einwilligungen und Erlaubnisse im Hinblick auf die Genehmigungsreife;
d) Konfliktmanagement zur Ausrichtung der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele hinsichtlich Qualitäten, Kosten und Terminen, u.a. im Hinblick auf
• die Pflicht der Projektbeteiligten zur fachlich-inhaltlichen Integration der verschiedenen Planungsleistungen und
• die Pflicht der Projektbeteiligten zur Untersuchung von alternativen Lösungsmöglichkeiten;
e) Leiten von Projektbesprechungen auf Geschäftsführungs- bzw. Vorstandsebene zur Vorbereitung/Einleitung/Durchsetzung von Entscheidungen;
f) Führen von Verhandlungen mit projektbezogener, vertragsrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Bindungswirkung für den Auftraggeber;
g) Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle; Sorge für die Abarbeitung des Entscheidungs-/Maßnahmenkatalogs;
h) Wahrnehmen von projektbezogenen Repräsentationspflichten gegenüber dem Nutzer, dem Finanzier, den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.



 
 
 





 
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